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Uebler: Selektives Vertriebssystem gerichtlich bestätigt

Im April 2012 führte der Fahrradträgerspezialist Uebler ein selektives Vertriebssystem ein (der RadMarkt berichtete), um die Beratungs- und Serviceleistungen für seine Markenprodukte zu sichern und den stationären Handel gegenüber reinen Onlineangeboten abzugrenzen. Die damalige Vertriebsentscheidung bekam jetzt durch eine richterliche Entscheidung eine Bestätigung…

Für das »Uebler SVS« (Selektives Vertriebssystem) müssen die Handelspartner mehrere Kriterien erfüllen wie zum Beispiel ein stationäres Geschäft, Teilnahme an Ausbildungen und Schulungen, eine abgestimmte Lagerbevorratung, ein definierter After-sale-Services und Verschiedenes mehr.
Wie der Fahrradträgerhersteller mitteilt, habe mit dem Urteil des Landgerichts Bamberg vom 05.08.2014 (AZ 1 HK O 13/13) das Gericht einer Klage von Uebler gegen einen nicht autorisierten Onlinehändler stattgegeben. Dieser hätte Herstellerkennzeichnungen entfernt und die Träger so in den Verkauf gebracht. Gleichzeitig hätte der Händler Uebler eine missbräuchliche Anwendung des selektiven Vertriebs und entsprechende Umsatzausfälle vorgeworfen.
In seinem Urteil sei das Gericht umfassend der Klage von Uebler gefolgt und habe dem nicht autorisierten Händler weitere Manipulationen bei Strafbewehrung untersagt. Die vom Händler initiierte Gegenklage an Uebler habe das Gericht in vollem Umfang zurückgewiesen.
Schon bei Einführung des neuen Vertriebsmodells hatte Uebler dessen Rechtskonformität gründlich geprüft und sieht sich jetzt bestätigt – es sei konform mit Europarecht und Deutschem Kartellrecht. In der Urteilsbegründung attestiere das Gericht dem Uebler-Vertriebsmodell eine klare, nachvollziehbare Schutzwürdigkeit der Produkte, so der Hersteller aus Forchheim. Gleichzeitig bestätige das Urteil die Korrektheit der qualitativen Merkmale, die seitens Uebler im Rahmen der Händlerautorisierung geprüft werden.
Die Entscheidung für diese Art der Qualitätssicherung im Vertrieb wird von Uebler damit begründet, dass ihre Produkte als sicherheitsrelevante Anbauten an Fahrzeugen gelten. Konsequenterweise sollen Endverbraucher die Produkte sehen, probieren und vergleichen können. Nur auf dieser Basis und einer kompetenten, persönlichen Beratung könne eine nachhaltige Kaufentscheidung getroffen werden.
»Diese durchgängige Qualität ist ohne die Leistungen des stationären Fachhandels nicht herstellbar«, erklärt Peter Augustin, Vertriebsleiter bei Uebler. »Die bei reinen Internetangeboten meist auf die Darstellung technischer Daten und zugehöriger Produktbilder begrenzte Präsenz, genügt diesem Anspruch nicht. Selbst bei hochwertigeren Onlineshop-Konzepten fehlt letztlich die notwendige Möglichkeit des ‚Anfassen‘ und ‚Probieren‘.«

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