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Unfallchirurgen raten: Wer Alkohol getrunken hat, sollte das Rad stehen lassen

Alkoholisiert sollte man nicht nur das Auto stehen lassen, sondern auch davon Abstand nehmen, sich für den Heimweg aufs Rad zu schwingen. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) sieht den Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille für Fahrradfahrer im Straßenverkehr kritisch, wie sie in einer Pressemitteilung darlegt:

»Ausfallerscheinungen gibt es schon bei niedrigeren Blutalkoholwerten. Betroffene können nicht mehr richtig einschätzen, wie weit ein anderer Verkehrsteilnehmer entfernt ist oder mit welchem Tempo er auf ihn zukommt. Außerdem sind die Schutzreflexe im Falle eines Sturzes eingeschränkt«, sagt Dr. Christian Juhra, Mitglied der Sektion Prävention der DGOU. Er ist Facharzt für Chirurgie, Notarzt und arbeitet als Fahrradunfallforscher am Universitätsklinikum in Münster (UKM). Insbesondere die Münsteraner Fahrradunfallstudien des UKM und der Polizei Münster haben gezeigt, dass schon einfache Stürze unter Alkoholeinfluss zu Verletzungen führten, die stationär behandelt werden mussten, und dass die Mehrzahl der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer Fahrradfahrer waren. Besonders häufig sind dabei Verletzungen an Armen und Beinen. Sie machen zirka 60 Prozent der Verletzungen aus, gefolgt von Verletzungen am Kopf mit circa 25 Prozent.
Laut Daten des Statistischen Bundesamtes verunglückten im Jahr 2013 insgesamt 71 420 Fahrradfahrer im Straßenverkehr. 3 432 von ihnen standen unter Alkoholeinfluss. Allerdings gehen die Experten bei den alkoholbedingten Fahrradunfällen von einer hohen Dunkelziffer aus.
www.dgou.de
vz

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