In Zahlen: Von Januar bis September 2023 meldeten die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 13.270 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 24,7 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
In 01-09/2022 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen noch in etwa auf dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen (Stichwort »Aussetzung der Insolvenzantragspflicht«, die angeschlagenen Unternehmen finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Insolvenzreife einräumten) geprägten Vergleichszeitraums 01-09/2021.
Heißt auch, dass es im Zeitraum 01-09/2023 – und bezogen auf 10.000 Unternehmen in Deutschland – 39,1 Unternehmensinsolvenzen gab. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen mit 79,5 Fällen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei.
Die Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis September 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 21,1 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahreszeitraum lagen die Forderungen noch bei rund 10,8 Milliarden Euro. Sie haben sich also nahezu verdoppelt.
Unternehmensinsolvenz-Zunahme seit 06/2023 durchgängig zweistellig
Laut Destatis habe die Unternehmensinsolvenzen zum Jahresende zugenommen. Während die Dezember-Zahlen zum Zeitpunkt dieses Schreibens noch nicht vorlagen, sind sie im Oktober 2023 im Vergleich zu 10/2022 um 22,4 Prozent und im November 2023 im Vergleich zu 11/2022 um 18,8 Prozent gestiegen.
Damit haben die Unternehmensinsolvenzen seit Juni 2023 und im Vorjahresvergleich jeweils durchgängig zweistellig zugenommen.
Bei diesen Ergebnissen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Laut Destatis bildet die Insolvenzstatistik nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen – und nicht jene »aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten«.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit haben die Wiesbadener Statistiker Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen.
Text: Jo Beckendorff