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USA: Sammelklage gegen Shimano und drei Fahrradhersteller?
Gestern (13. Februar) wurde in der Online-Ausgabe des Nippon-Leitindexes Nikkei berichtet, dass in den USA eine Klage gegen das börsennotierte Unternehmen Shimano Inc. bzw. deren US-Tochter sowie eingereicht wurde. Ebenfalls von  der Klage betroffen: drei in den USA gut verkaufende Fahrradhersteller. Bei dieser Klage werden etwaige Schadensersatz-Ansprüche im Zusammenhang mit etwa 680.000 in den USA verkauften Kurbelgarnituren des Typs 11-Speed »Hollowtech II Road« geltend gemacht.
Stein des Anstoßes: Shimanos Elffach-Kurbelgarnituren des Typs »Hollowtech II Road« (im Bild von Shimanos 105er-Gruppe).Foto: Shimano

Berichte über Probleme besagter produzierter Elffach-Rennradkurbeln gibt es schon seit einigen Jahren. In einigen Fällen sollen sich die geklebten Teile des Kurbelarms gelöst haben oder sogar gebrochen sein. Dies veranlasste die Fahrrad-Komponenten-Größe bereits im September letzten Jahres zu einem umfangreichen »Inspektions- und Austauschprogramm« für die im Zeitraum 1. Juni 2012 bis 30. Juni 2019 produzierten 11 Speed »Hollowtech II Road«-Kurbeln. Dabei soll es sich um den weltweit größten (auch von Shimano Europe kommunizierten) Rückruf handeln, den es bis dato im Rennrad-Bereich gegeben hat. Für den wurde im Shimano-Geschäftsbricht 2023 schon ein außerordentlicher Verlust in Höhe von 17 Milliarden JPY (105,13 Millionen Euro) auswiesen.
Bei der gegen Shimano North America Holding Inc. und den drei Fahrrad-Herstellern Specialized Bicycle Components, Inc., Trek Bicycle Corporation und Giant Bicycle, Inc. gerichteten Klage handelt es sich um eine Klage seitens 14 Privatpersonen, die Fahrräder dieser drei Marken mit besagten Shimano-Kurbeln besitzen. Sie werfen vor allem dem Komponentenhersteller vor, »wissentlich« fehlerhafte Produkte vermarket zu haben.
Laut Nikkei Online haben die Kläger allerdings bisher nicht die Höhe des von ihnen geforderten Schadenssumme genannt. Auf jeden Fall streben sie eine Sammelklage an. Die befindet sie jetzt in einem frühen Verfahrensstadium. Noch hat das zuständige Gericht keine Sammelklage zugelassen.
O-Ton aus der Shimano-Zentrale in Sakai City: »Wir haben mit unserer Tochtergesellschaft zusammengearbeitet, um auf diese Klage und das Verfahren des Gerichts zu reagieren. Am 7. Februar hat unsere Tochtergesellschaft einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt.
Sollte sich eine Angelegenheit ergeben, die im Sinne der Regeln der Tokyo Stock Exchange zur rechtzeitigen Offenlegung offengelegt werden muss, wie zum Beispiel die Auswirkung auf die Geschäftsentwicklung, planen wir, diese rechtzeitig offenzulegen.«
Informationen über die von Shimano vorgelegten Geschäftszahlen des Jahres 2023 folgen in einer separaten Meldung.

Text: Jo Beckendorff

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