Als einziger Softwarehersteller aus der Fahrradbranche hat die Velodata aus Stolberg bei Aachen im Verfahren zum geplanten neuen Gesetz über die Kassenführung im Handel (»Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen«) Stellung nehmen dürfen. Beteiligt wurden neben dem von Dieter Koll und seiner Tochter Heike Hansen geleiteten Unternehmen auch große Softwarehäusern wie SAP und Wincor Nixdorf sowie Dachverbände von Industrie, Handel und Handwerk und die Steuerberaterkammer.
Die neuen Vorschriften sollen die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ergänzen. Velodata-Geschäftsführer Dieter Koll: »In den Entwürfen, Vorschriften und Gesetzen sieht man die Handschrift von Theoretikern und Experten der großen Ketten. Was bei einer Barkasse im Supermarkt durch Trennung der Vorgänge in unterschiedliche Abteilungen spielend leicht zu verwirklichen ist, ist für den kleinen Fachhändler, der Bestellungen, Kundenzahlungen, teiloffene Rechnungen und vieles mehr in seinem Laden abwickeln muss, ein fast unlösbares Problem. Aus der Sicht der Großen sind die organisatorischen Probleme in Fachhandelsbetrieben mit 5 bis 100 Beschäftigten kein Thema. Bereits die gemäß GoBD vorgeschriebene innerbetriebliche Verfahrensdokumentation des einzelnen Steuerpflichtigen ist ohne kompetente fremde Hilfe kaum zu erbringen. Gefordert sind hier nicht nur Softwareanbieter sondern auch die Verbände.«
Auch ein Entwurf über die Kategorisierung von Kassendaten liege derzeit zur Stellungnahme bei Velodata auf dem Tisch, berichtet Koll: »Für uns als kleiner Softwareanbieter sind die Einarbeitung in die Details, die Reisen nach Berlin ein riesiger Aufwand. Erreichbar waren und sind leider nur minimale Vereinfachungen im Sinne des kleinen Fachhändlers. Ein weiterer Grund, diesen Aufwand zu treiben, ist unsere Kunden umfassend, sicher und fundiert zu beraten.«
vz