Weil es wichtig ist, sich dieser Vorschriften bewusst zu sein und Fahrräder entsprechend ausgerüstet sein müssen, hat Velotech.de die wesentlichen Anforderungen an Fahrradklingeln gemäß der StVZO und der ISO 33946 noch einmal zusammengefasst:
Anforderungen gemäß § 64a StVZO:
– Pflicht: Jedes Fahrrad muss eine Klingel haben.
– Helltönend: Die Klingel muss einen klaren und hellen Ton erzeugen.
Anforderungen gemäß ISO 33946:
– Nicht scharfkantig: Die Klingel darf keine scharfen Kanten haben, um Verletzungen zu vermeiden.
– Verdrehsicher: Die Klingel muss sicher am Fahrrad befestigt sein und darf sich nicht leicht verdrehen.
– Korrosionsgeprüft: Die Klingel muss eine Korrosionsprüfung von 96 Stunden bestehen, um sicherzustellen, dass sie auch bei Witterungseinflüssen funktioniert.
– Helltönend mit mindestens 85 dB: Die Klingel muss laut genug sein, um von anderen Verkehrsteilnehmern gehört zu werden.
– Haltbarkeitsprüfung: Die Klingel muss mindestens 30.000 Betätigungen standhalten.
Warum ist die Fahrradklingel wichtig?
Eine gut funktionierende Fahrradklingel ist entscheidend, um auf sich aufmerksam zu machen und potenzielle Gefahren zu vermeiden. Sie hilft dabei, andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, rechtzeitig zu warnen.
Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation:
– Bewusstseinsbildung: Aufklärungsinitiativen und Kampagnen könnten dazu beitragen, Radfahrer über die gesetzlichen Anforderungen und die Bedeutung der Klingel zu informieren.
– Kontrollen: Häufigere Kontrollen durch die Polizei oder Ordnungsämter könnten sicherstellen, dass mehr Radfahrer die Vorschriften einhalten.
– Beratung und Verkauf: Fahrradhändler könnten verstärkt darauf achten, dass alle verkauften Fahrräder mit einer ordnungsgemäßen Klingel ausgestattet sind.
Text: Jo Beckendorff/Velotech.de