Verkaufsbehinderung gerichtlich beendet

Monatelang war der Wettbewerb des Remagener Fahrradfabrikanten Schauff im Raum Frankfurt behindert worden. Ein Großhändler wollte den Verkauf von Schauff-Rädern in dieser Region verbieten lassen. Nun fällte das Oberlandesgericht Darmstadt ein Urteil zu Gunsten von Schauff: Ab sofort darf die Firma ihre Produkte im Rhein-Main-Gebiet wieder direkt an den Fachhandel verkaufen. Dieser kann die Fahrräder ab sofort unter der Rufnummer 0 26 42/93 64-0 oder der E-Mail verkauf@schauff.de bestellen.

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