Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt dem Gesetzgeber die Einführung eines neuen Alkohol-Gefahrengrenzwertes von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration für Radfahrer. Dies wurde am 30. Januar 2015 in Goslar beschlossen.
Dieser Vorschlag kam auch vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), der sich von einem neuen Alkohol-Gefahrengrenzwert für Radfahrer einen Rückgang alkoholbedingter Fahrradunfälle erhofft.
Bislang gilt der Wert von 1,6 Promille für Radfahrer als Zeichen für absolute Fahruntüchtigkeit. Radfahrer machen sich strafbar, wenn sie in diesem Zustand unterwegs sind. Schon ab einem Wert von 1,1 Promille nimmt die Zahl der alkoholbedingten Fahrradunfälle deutlich zu. Zwar machen diese nur etwa 5 Prozent aller Fahrradunfälle aus, doch sind die Unfallfolgen oft schwerer. Der ADFC weist darauf hin, dass die Einführung eines Gefährdungsgrenzwerts für Kraftfahrzeugfahrer einen deutlichen Rückgang dieser Unfälle bewirkt hätte.
Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags sind unverbindlich, werden aber vom Gesetzgeber beachtet und oft umgesetzt.
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