Der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag (55. VGT) fand vom 25. bis 27. Januar 2017 in Goslar statt. In Arbeitskreisen befassten sich die Experten mit unterschiedlichen Themenstellungen. Im Arbeitskreis IV ging es um die Sicherheit des Radverkehrs. Er gibt die Empfehlung, »die Radverkehrsinfrastruktur generell einfach, selbsterklärend und sicher zu gestalten«. Dabei seien durchgehende Radverkehrsnetze zu schaffen.
Außerdem werden verpflichtende Mindeststandards für den Radwegebau sowie Fahrassistenzsysteme für Lkw und Pkw empfohlen. Als wirksamen Beitrag zu mehr Akzeptanz der Verkehrsregeln bei Radfahrern und Kraftfahrern sehen die Goslarer Experten den Einsatz von Fahrradstaffeln der Polizei an. Bei der Kenntnis von Regeln rund um den Radverkehr sieht man Aufklärungs- und Vermittlungsbedarf (z.B. Frage der Benutzungspflicht von Radwegen; einzuhaltender Seitenabstand beim Vorbeifahren/Überholen; Beleuchtungseinrichtungen) – allerdings nicht nur für Radfahrer, sondern auch für alle übrigen Verkehrsteilnehmer.
ADFC-Vorschläge aufgenommen
Der ADFC hat die Interessen der Radfahrerinnen und Radfahrer mit einem Fachbeitrag auf der Konferenz vertreten und wertet den Ausgang als vollen Erfolg. Die Vorschläge der Interessensvertretung der Radler finden sich in den Empfehlungen des VGT wieder. ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: »Die Radinfrastruktur in Deutschland ist ein schlecht gemachter Flickenteppich. Radfahrer wissen nicht, wo sie sicher fahren können – und Autofahrer wissen nicht, wo sie mit Radfahrern rechnen müssen. Das bringt Gefahr. Wir brauchen ein intuitiv verständliches, durchgängiges Radverkehrssystem mit großzügigen Abmessungen, das dem wachsenden Radverkehr gerecht wird. Dass auch die über 2.000 Verkehrsrechtsexperten in Goslar den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur als prioritär wahrnehmen, ist ein Riesenschritt nach vorn!« Der Platz für zusätzliche Fahrrad-Infrastruktur müsse in erster Linie vom Autoverkehr kommen.
In Bezug auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen schlägt Stork vor: »Leider können Mindeststandards für den Radwegebau nicht gesetzlich festgelegt werden. Aber die Verkehrsbehörden können Fördergelder an die Bedingung knüpfen, dass feste Qualitätsstandards eingehalten werden. Das muss beim Bundesverkehrsministerium anfangen.«
Der Verkehrsgerichtstag folgt den ADFC-Empfehlungen auch in dem Punkt, elektronische Assistenzsysteme für Lkw und Pkw verpflichtend einzuführen. Unfallstudien zufolge könnten 60 Prozent der schweren LKW-Fahrrad-Unfälle durch Abbiegeassistenten und weitere Systeme verhindert werden.
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