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Verlängertes Großveranstaltungsverbot – Ausnahme Messen
Corona-Verodnungen der Länder (Stand: 20.8.2020).

Mit Blick auf die wieder ansteigenden Corona-Zahlen sollen Großveranstaltungen mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden dürfen. Darauf haben sich Bund und Länder letzten Montag (17. Juni) auf einem Treffen der Regierungschefs geeinigt. Wichtig zu wissen: »Messen sind davon nicht betroffen.« Warum, erfahren Sie hier.

Laut einer offiziellen Mitteilung zu der am Montag getroffenen Verbotsverlängerung (die bis dato bis 31. August galt) sind Großveranstaltungen betroffen, »bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist«.
Zwar würden Versammlungen grundrechtlich einen besonders verbürgten Schutz genießen. Angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsgefahr sei aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen.

Definition Großveranstaltung

Was fällt nun genau unter den Begriff »Großveranstaltung«? Gemeint sind laut dem Verband der deutschen Messewirtschaft (AUMA) Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen – also Veranstaltungen, bei denen die Kontaktverfolgung unmöglich ist. Für Messen gelte dieses nationale Großveranstaltungsverbot hingegen weiterhin nicht. Das haben Bund und Länder bereits am 6. Mai beschlossen.

Ländersache

Außerdem wurde damals auch geregelt, dass die Bundesländer ab sofort in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. Dies ist auch seitdem in vielen Fällen geschehen.
Mit Blick auf Messen in Deutschland gilt derzeit laut AUMA generell (Stand: 20.8.2020), dass diese nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder überall stattfinden dürfen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt dürfen bereits mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen in allen Bundesländern derzeit wieder Messen (natürlich nur unter Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen) stattfinden. In den drei oben genannten Ländern ist dies erst wieder ab dem 1. September möglich (siehe dazu auch nebenstehende AUMA-Graphik).
Somit steht auch die für den 24. bis 26. November geplante Eurobike Spezialausgabe 2020 im baden-württembergischen Friedrichshafen noch lange nicht – wie hier und dort schon branchenintern gemunkelt wird – vor dem finalen Aus. Eurobike-Macher Messe Friedrichshafen gibt sich zuversichtlich, die diesjährige Spezialausgabe wie geplant durchzuziehen. Wie genau, hat sie bereits in diversen (und auch vom RadMarkt aufgegriffenen) Pressemitteilungen kommuniziert.
Weitere Informationen, wo und ab wann Messen möglich sind sowie welche Corona-Verordnungen für Messen genau gelten, ist über www.auma.de zu erfahren.

Text: Jo Beckendorff, Grafik: AUMA

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