Vortrag auf Vivavelo: Gefahrgut Batterie

Der Markt mit Pedelecs boomt. Mit dem Pedelec kommt aber immer auch eine Batterie, die für den Fachhändler in Handhabung und Entsorgung durchaus zu einem Problem werden kann. Der Verein Extra Energy informierte auf dem Fahrradkongress Vivavelo über Entwicklungen auf diesem Gebiet.

Lithium-Batterien sind heute vielfach Stand der Technik. In Europa und Japan dominieren sie den Markt. Weniger Gewicht, höhere Lebensdauer und mehr Reichweite sind ihr Vorteil. Extra Energy geht davon aus, dass in etwa sechs Jahren alle Pedelecs mit Lithium-Ionen-Akkus ausgerüstet sein werden.
Aber der Lithium-Akku hat im täglichen Umgang nicht nur Vorteile. Er ist empfindlich, seine Komponenten sind leicht brennbar. Zahlreiche Fälle sind dokumentiert, in denen Lithium-Akkus, beispielsweise in Notebooks, explodiert sind oder gebrannt und schweren Schaden angerichtet haben.
Eine Folge: Ein Lithium-Ionen-Akku ist Gefahrgut und darf nur dann transportiert werden, wenn er ein UN-T-Zertifikat hat. Die werden von den Vereinten Nationen vergeben und legen beispielweise die Maßnahmen fest, die beim Transport ergriffen werden müssen.
Vorerst noch in den Kinderschuhen steckt der Vorschlag von Extra Energy, die Batterien einem einheitlichen Sicherheitstest (BATSO 01) zu unterziehen und die, die den Test erfolgreich bestehen, aus der Gefahrgutregelung herauszunehmen (www.batso.org).
Ein Fachhändler, der Lithium-Ionen-Akkus einzeln verschickt, muss also in der Beförderung von Gefahrgut geschult sein. »Auf alle kommt eine Gefahrgutschulung zu, die aber in 3 bis 4 Stunden erledigt ist«, meinte Peter A. Gutzeit, Geschäftsführer der Ib-Rec GmbH, die sich mit anderen Beteiligten um ein lückenloses Entsorgungskonzept bemüht.
Aber ein Pedelec-Händler muss auch noch auf andere Dinge achten – auf die Bestimmungen des Batteriegesetzes zum Beispiel:

– »Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren – unabhängig davon, ob diese schadstoffhaltig sind oder nicht – ist ab dem 1.12.2009 nur noch Herstellern und Importeuren gestattet, die sich zuvor gegenüber dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt haben (§ 4 Abs. 1 BattG).«
– Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von Herstellern in den Verkehr bringen, die sich nicht beim Umweltbundesamt angezeigt haben, gelten als Hersteller im Sinne des BattG (sogenannte Herstellerfiktion).
– »Vertreiber« ist, wer Batterien gewerblich an den Endnutzer abgibt.
– »Inverkehrbringen« ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Die gewerbsmäßige Einfuhr gilt als Inverkehrbringen. (§ 2 BattG)

Der Fachhändler sollte sich also auf jeden Fall davon überzeugen, dass sein Lieferant sich korrekt beim Umweltbundesamt angemeldet hat, weil er sonst als Hersteller auftritt. »Ein Fahrradhändler in Köln, der bei Sparta in Holland fünf Pedelecs kauft, gilt als Hersteller«, machte Gutzeit die Situation deutlich.
Auch wenn ein seriöser Pedelec-Hersteller an diesem Punkt korrekt arbeitet und selbst die Rückgabe seiner Batterien klar geregelt hat, bereitet dem Fachhändler möglicherweise eine andere Regelung des Gesetzes mehr Unannehmlichkeiten.
Annett Zeisler vom Umweltbundesamt stellte klar, das »… jeder Vertreiber verpflichtet ist, Altbatterien der Art unentgeltlich zurückzunehmen, die er als Neubatterien in seinem Sortiment führt«. Jeder Händler, der auch nur ein Pedelec verkauft, muss Pedelec-Batterien aller Art zurückzunehmen, »… beschränkt auf die Menge, derer sich Endbenutzer üblicherweise entledigen«.
Wenn es schlecht läuft, muss der Händler also eine Lithium-Batterie annehmen, die kein UN-T Zertifikat hat, darum von ihm auch gar nicht transportiert werden darf und, wenn man das weiterspinnt, mit einem Gefahrguttransporter abgeholt werden müsste. Die Kosten darf er sich ans Bein binden.
»Ohne UN-T-Zertifikat kein Transport, ohne Transport keine Entsorgung«, brachte es Gutzeit auf den Punkt. Er forderte einen UN-T-Zertifikat-Aufkleber – eine »Entsorgungsplakette« – für alle Batterien, die durch »Druck aus dem Markt« bei allen Herstellern erzwungen werden müssen.
www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm

Text/Foto: Karl-Heinz Krull

Wir woanders
Trekking & Radkultur
Das Magazin für E-Bikes
Taktik & Training
Das Branchenmagazin
Club für leidenschaftliche Fahrradfahrer
Community aus sportlichen Radfahrern