Im Rahmen der Bundesinnungsversammlung Anfang November 2014 hielt Rudolf Schwär von Cargarantie einen Vortrag zum neuen Produkt E-Bike-Garantie, das seit dem 1. Januar 2015 angeboten wird. Dabei geht es um eine Anschlussgarantie nach der gesetzlichen Gewährleistung.
Mit solchen Anschlussgarantien hat Cargarantie gute Erfolge erzielt, weil der Autofahrer vor allem deswegen zum Neufahrzeug greift, weil seine Reklamationsmöglichkeiten dort wesentlich weiter reichen als beim Gebrauchtfahrzeug. Doch nach zwei Jahren ist Schluss mit der gesetzlichen Gewährleistung. Anschlussgarantien sind deshalb ein attraktives Produkt, gerade bei hochpreisigen Fahrzeugen.
Dieses Prinzip wird nun aufs E-Bike übertragen. Beim Neukauf eines E-Bikes ab dem 1. Januar 2015 kann die E-Bike-Garantie abgeschlossen werden – auch später während der Laufzeit der Gewährleistung oder der Herstellergarantie.
Wie der Versicherer sein Angebot gestaltet hat und wo für den Händler die Vorteile dabei liegen, lesen Sie in der aktuellen Januar-Ausgabe des RadMarkt.
Text/Foto: mb