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VSF begrüßt Entscheidung des Bundesrats zu Radschnellwegen
Der Beschluss des Bundesrats macht die Kritik des Bundes der Steuerzahler zur Beteiligung des Bundes an Radschnellwegen gegenstandslos.

In Zukunft kann sich auch der Bund an der Förderung von Radschnellwegen beteiligen. Am 2. Juni 2017 hat der Bundesrat in seiner Sitzung dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags zugestimmt. Jetzt muss nur noch der Bundespräsident seine Unterschrift dazu geben und die neue Regelung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

In einer Pressemeldung des Verbund Service und Fahrrad (VSF e.V.) wird die Entscheidung des Bundesrats ausdrücklich begrüßt. Nach Ansicht des VSF-Geschäftsführers Albert Herresthal habe dieser Beschluss neben der finanziellen auch eine psychologische Bedeutung: »Jetzt wird die herausragende verkehrspolitische Bedeutung von Radschnellwegen auch durch die Bundesebene anerkannt. Die Förderung von Radschnellwegen durch den Bund war eine zentrale Forderung des Vivavelo Kongresses der Fahrradwirtschaft im April 2016. Wir freuen uns, dass hierfür nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.«
Der VSF geht davon aus, dass die bereits im Haushalt des BMVI vorgesehenen Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro nur ein erster Schritt sind. »Der tatsächliche Bedarf ist natürlich viel höher«, so Herresthal. Der VSF werde sich dafür stark machen, dass die finanziellen Mittel auf ein realistisches Niveau angehoben werden, denn Radschnellwege könnten maßgeblich dazu beitragen, dass sich der Pendlerverkehr verstärkt auf das Fahrrad verlagert und sich dadurch Staus sowie Schadstoffbelastung verringern. »Damit sind die Radschnellwege insbesondere in Städten und Metropolregionen Teil eines nachhaltigen Verkehrssystems.«
Noch im März 2017 hatte der Bund der Steuerzahler die Förderung von Radschnellwegen kritisiert, »weil der Bund dafür gar nicht zuständig« sei (der RadMarkt berichtete).

Weitere Informationen:
Sitzung des Bundesrats vom 2.6.2017: www.bundesrat.de

Foto: pd-f/Frank Stefan Kimmel

 

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