Nach der Entscheidung des Bundesrates vom Freitag, 5. Juli, soll es in puncto Beleuchtung zukünftig für den Fahrradfahrer Wahlfreiheit geben. Fahrradleuchten könnten dann sowohl mit einem Dynamo als auch mit Batterien betrieben werden. Der Verbund Service und Fahrrad (VSF g.e.V.) sieht hier viele Ungereimtheiten und fordert in einer Stellungnahme Nachbesserung…
»Grundsätzlich begrüßt der Verbund Service und Fahrrad (VSF e.V.) das Bestreben, die Rechtslage dem Stand der Technik in Sachen Fahrradbeleuchtung anzupassen. Die pauschale Abschaffung der Dynamopflicht ist jedoch ein Rückschritt. ‚Die fest installierte Lichtanlage mit wartungsfreiem Nabendynamo ist – bezogen auf Alltagsfahrräder – die beste und sicherste Lösung‘, erläutert Albert Herresthal, Vorstand des VSF. Für die der Bundesratsentscheidung zu Grunde liegende Annahme, dass den Batterielichtern eine ‚höhere Akzeptanz entgegen gebracht‘ werde als den Dynamo-betriebenen Lichtern, gibt es aktuell keine Datengrundlage, da der Bundesrat in seiner Eile, diese Verordnung zu verabschieden, nicht den Abschlussbericht einer Studie zur Fahrradbeleuchtung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) abwartete.
Vor allem bleiben beim aktuellen Beschluss jedoch wesentliche Aspekte unbeachtet: So schreibt Abs. 2 des §67 StVZO vor, dass die lichttechnischen Einrichtungen ‚fest angebracht und ständig betriebsfertig‘ sein müssen – eine Anforderung, welche die am Markt üblichen Ansteckleuchten per se nicht erfüllen können. Abs. 3 definiert weiterhin sehr genau die vorgeschriebene Ausrichtung von Scheinwerfern – eine Vorgabe, die nur von fest installierten Beleuchtungsanlagen konstant zu gewährleisten ist. Die Vorgabe einer Nennspannung von 6 V bei Batterien erfüllen die meisten aktuell erhältlichen Batterie-Stecklichter eben so wenig. Doch auch der ökologische Aspekt von Akku– und Batterieleuchten sollte nicht vergessen werden. ‚Batterien und Akkus stellen nach wie vor eine hohe ökologische Belastung dar‘, so Herresthal. ‚Es gibt zwar gute Gründe dafür, die Beleuchtungsvorschriften der StVZO zu aktualisieren, aber der aktuelle Bundesratsbeschluss ist ein nicht zu Ende gedachter Schnellschuss.‘
Statt dessen wäre es sinnvoll gewesen, die Ausnahmeregelung für Rennräder auf Sport- und Elektrofahrräder auszuweiten sowie, aufgrund der höheren Effizienz von modernen LED-Leuchten, die bisherige Nennleistung von 3 Watt abzusenken, damit noch leichtgängigere Dynamos hergestellt werden können.
‚Der Bundesratsbeschluss enthält zahlreiche Ungereimtheiten, weshalb hier dringend nachgebessert werden sollte, bevor er Eingang in die StVZO findet‘, fasst Herresthal zusammen.«
Der bereits im März veröffentlichte, nach wie vor aktuelle »Standpunkt Fahrradlicht« des VSF kann hier nachgelesen werden: http://www.vsf.de/Standpunkt-Fahrradlicht.533.0.html