Das Thema Mehrwertsteuer und ihre »Sonderfälle« werden von verschiedenen Seiten in unregelmäßigen Abständen immer mal wieder in den Blickpunkt gerückt. Vor Kurzem äußerten sich dazu der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Markenverband. Sie plädieren gegen die Möglichkeit weiterer »Ausnahmen«, wie sie die EU ermöglichen will.
Der VSF e.V. ist da anderer Meinung. Der RadMarkt gibt im Folgenden den Wortlaut der abgegebenen Erklärung wieder:
»Es gibt in Deutschland zwei Mehrwertsteuer-Sätze, den vollen (19 Prozent) und den reduzierten (7 Prozent). Der reduzierte Satz ist keine ‚Ausnahme’, sondern er wurde bewusst definiert für bestimmte Zwecke. Der Nahverkehr oder ein Liter Milch beispielsweise sollten geringer besteuert werden als der Kauf einer Bohrmaschine. Die unterschiedliche Besteuerung kann als staatliche Lenkungsmaßnahme durchaus sinnvoll sein und in fast allen EU-Staaten gibt es diese Differenzierung bei der Mehrwertsteuer.
Die Behauptung des HDE, ‚immer mehr Ausnahmen führen zu Wettbewerbsverzerrungen’ ist falsch, weil die Mehrwertsteuer-Sätze immer für komplette Sparten gelten und nicht für einzelne Produkte. Es muss allerdings jetzt darum gehen, das differenzierte System zu entrümpeln und der modernen Zeit anzupassen.
Deshalb fordert der VSF e.V. weiterhin, Produkte und Dienstleistungen rund um das Fahrrad mit dem reduzierten Mehrwertsteuer-Satz zu belegen, denn das Fahrrad ist ein Bestandteil des (bereits Mehrwertsteuer-reduzierten) Nahverkehrs. Außerdem wäre eine entsprechende Einordnung des Fahrrads auch aus Klimaschutzgründen höchst wünschenswert.
So widerspricht der VSF ausdrücklich der Position des HDE und tritt weiterhin für die Reduzierung des Mehrwertsteuer-Satzes auf Fahrräder, Zubehör und entsprechende Dienstleistungen ein.«