Die deutschen Fahrrad-Verbände Verbund Service und Fahrrad g.e.V. (VSF) und Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) haben sich in Zusammenarbeit mit dem renommierten Zedler-Institut aus Ludwigsburg auf einen einheitlichen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes verständigt…
Bisher war rechtlich umstritten, was Fahrradhändler und -werkstätten an Pedelecs verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen. VSF und ZIV und das Zedler-Institut haben sich nun auf einen gemeinsamen Leitfaden geeinigt.
„Mit dieser Handlungsempfehlung sollen die Fahrradhändler der Republik nun eine Orientierung erhalten, wenn es um den Tausch bestimmter Bauteile an einem Pedelec bis 25 Stundenkilometer geht“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
Noch Anfang diesen Jahres diskutierten die Beteiligten kontrovers: Die Rechtslage wurde in der Fahrradbranche unterschiedlich interpretiert und die jeweiligen Interessensvertreter bezogen Stellung. Alle Teilnehmer sind sich aber darin einig, dass eine Klärung für alle Handelspartner von großer Bedeutung ist. Deshalb wurde nun ein Raster in Form einer Tabelle entworfen (siehe untigen Anhang), das die Bauteile eines Pedelecs in vier Kategorien einteilt und künftig als Leitfaden dafür gelten soll, wer den Tausch von Bauteilen am Pedelec freigeben soll:
• Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers/Systemanbieters getauscht werden dürfen
• Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen
• Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen
• Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist.
Dabei werden nicht nur die Bauteile aufgelistet, sondern auch ergänzende Hinweise formuliert. „Ein anderes Pedal kann man einfach ohne Rücksprache anbauen wenn es nicht breiter ist, als das Original. Andernfalls könnte es bei einer Schrägfahrt in der Kurve gefährlich werden“, erläutert der Sachverständige Dirk Zedler ein Beispiel.
VSF-Chef Albert Herresthal und ZIV-Chef Siegfried Neuberger sind sich einig, dass „der gemeinsame Leitfaden nicht nur einen längst fälligen Beitrag zur Produktsicherheit bietet, sondern auch einen Meilenstein für die Zusammenarbeit von Industrie und Handel“.
Text: Jo Beckendorff/VSF-ZIV