Warenbestände in der Software: Entwarnung nach Urteil

Fehler in der Warenwirtschafts-Software führen nicht zu Problemen mit dem Finanzamt. Darauf hat die Firma Velodata hingewiesen.

Etwa ein Drittel der der Warenwirtschaftnutzer buchen nach Informationen des Software-Anbieters Velodata nennenswerte Teile der Bestandsänderungen aus Zeitgründen nicht ordnungsmäßig über Wareneingang oder Warenausgang. Eine Korrektur erfolgt bei Bedarf, wie dies auch in der Warenwirtschaft möglich ist.

Bereits in der Vergangenheit war die Velodata der Auffassung, dass die „Lagerkartei“ eine interne Sache des Betriebes ist, die so geführt werden kann wie der Betrieb dies für richtig hält.Dies führte in einigen Fällen zur Sorge, was ist wenn das Finanzamt durch Zufall diese Fehler sieht.

Diese Sorge kann durch ein Urteil des BFH genommen werden. Ein für Warenwirtschaftanwender wichtiges höchst richterliche Urteil wurde nun vom BFH gefällt. Danach sind die Daten einer freiwillig erstellten elektronischen Bestandsbuchhaltung (Warenwirtschaft) nicht von der Finanzverwaltung zu prüfen.
Bundesfinanzhof: Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06 des Bundesfinanzhof.
Achten muss der Händler aber nach wie vor auf eine beweissichere, der Abgabenordnung entsprechende Kassenführung. Dies nehmen mache Händler nicht ernstnach dem Motto „der Steuerberater macht doch die Buchhaltung“ . Die monatlich zur Kontrolle zugesandten Saldenlisten werden achtlos zur Seite gelegt. Dabei reicht oft schon ein vergleichender Blick auf die Konten KASSE und BANK. Geschieht das nicht, ist dies einfach grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Händlers.
http://www.vlhs.de/AlgInfo/AnleitungKasse.pdf

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