Warnung vor Lastschriftbetrug

In seinem aktuellen Newsletter »Zweirad« weist der VDZ Verband des Deutschen Zweiradhandels e. V. auf das Thema Lastschriftbetrug hin. Dazu hatte die Kreispolizeibehörde Paderborn ein Informationsschreiben versandt, da aufgrund der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto vermehrt Lastschriftbetrügereien erwartet werden.

Der VDZ gibt Händlern den Ratschlag, sich an die örtlichen Einzelhandelsverbände zu wenden, die böten oftmals Lösungen über Rahmenverträge an.
Die Kreispolizeibehörde Paderborn informiert dazu wie folgt:
»Polizei registriert vermehrtes Aufkommen von Lastschriftbetrügereien!
Seit dem 19. Juni 2016 begründet § 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG), das die Zahlungskonten-Richtlinie der EU umsetzt, für alle Verbraucher einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Basiskontos für die Ausführung von Zahlungsvorgängen (auch Lastschrift- und PIN – Verfahren).
Bereits im Vorfeld der gesetzlichen Einführung des Basiskontos konnte die Polizei einen Anstieg des sogenannten Lastschriftbetrugs verzeichnen. Beim Karten-Zahlungsverkehr mit Lastschriftverfahren wird in der Regel die Liquidität des Kunden nicht geprüft. Bei fehlender Liquidität des Kunden werden die Banken mit einer Rückbuchung beauftragt und der Handel bleibt in der Regel »auf den Kosten sitzen«.
Die Polizei rät daher, bei Zahlungsvorgängen mit Debitkarten, trotz der höheren Kosten, grundsätzlich das sichere ec-Cash-Verfahren mit PIN-Eingabe zu verwenden. Dies garantiert Ihnen die Zahlung.
Bei der Annahme von Kreditkarten sollten Sie nach Möglichkeit nur Kassen mit Online-Autorisierung nutzen.
Sofern Sie das elektronische Lastschriftverfahren anwenden, sollten Sie sich dem KUNO-Verfahren des Handels anschließen oder sicherstellen, dass Ihr Netzbetreiber daran teilnimmt (Info: www.kuno-Sperrdienst.de).
Weisen Sie Ihr Personal an, bei Kartenzahlung zu prüfen, ob der auf der Karte angegebene Vorname (m/w) zur Kundin bzw. Kunden passt und lassen sie sich gegebenenfalls ein Ausweisdokument vorlegen.
Vergleichen Sie die Unterschriften von Zahlungsbeleg und Karte.
Bei Unstimmigkeiten sollten Sie die Kartenzahlung ablehnen und andere Zahlungsarten vorschlagen.
Rufen Sie bei offenkundigen Betrugsversuchen sofort die Polizei über 110.
Weitere Tipps und Infos zum Umgang mit unbaren Zahlungsmitteln finden Sie unter www.polizei-beratung.de«

 

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