Die europäische Zweiradhändlervereinigung ETRA ruft Hersteller von Elektrorädern und von Fahrrad- und Elektroradkomponenten auf, einen Unterstützerbrief an das Europaparlament zu unterzeichnen. Gemeinsam will man erreichen, dass die neue Gesetzgebung zur Typenprüfung von Motorrädern noch zugunsten von Elektrorädern verbessert wird.
Der bisherige Entwurf der Europäischen Kommission sieht vor, die Zulassung von Elektrorädern unangemessen zu verschärfen, indem zum Beispiel On Board-Diagnosesysteme, Anti-Manipulations-Maßnahmen für den Antrieb (eingeschlossen Gangschaltung und Bremsen) sowie Räder vorgeschrieben werden, die mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten rotieren können, um sichere Kurvenfahrten zu ermöglichen.
Derzeit liegt der Gesetzesentwurf dem Europaparlament zur Änderung vor. Die ETRA setzt sich dafür ein, dass in diesem Zuge
1. Fahrräder mit Motorunterstützung bis 25 Stundenkilometer unabhängig von ihrer Motorleistung (also auch über 250 Watt) von der Typenprüfung für Motorräder ausgenommen werden und für sie die Norm für Fahrräder und elektromotorisch unterstützte Fahrräder EN15194 gelten soll;
2. Fahrräder und Elektroleichtfahrzeuge unter 25 Kilogramm mit einem elektrischen Motor, der allein das Fahrzeug antreiben kann, von der Typenprüfung aus- und in die Bestimmungen der EN15194 aufgenommen werden;
3. für alle anderen Elektroräder und –leichtfahrzeuge, die der Typenprüfung unterliegen, angemessene Anforderungen erarbeitet werden.
Die bisherigen Typenprüfungspläne für Elektroräder könnten für Elektrorad- und Teile-Hersteller sowie Händler in eine bizarre Situation münden, befürchtet die ETRA: Sie haben auf der einen Seite 250-Watt-Räder mit 25 Stundenkilometern, die keine typgeprüften Komponenten haben, und auf der anderen Seite Elektrofahrräder mit mehr Power, die zwar ähnliche Komponenten haben, aber typengeprüft sein müssen. Welchen Anforderungen diese Komponenten entsprechen müssten, habe die Kommission überhaupt noch nicht definiert, so dass zum Beispiel für Antrieb und Bremsen, Kette, Sattel, Lenker, Felgen und Reifen einfach die Typenprüfungsanforderungen für Motorradteile gelten würden.
Erschwerend komme hinzu, dass der Elektroradhersteller, sobald er nur eine Komponente eines typprüfungspflichtigen Elektroradmodells ändert, das ganze Rad erneut der Typenprüfung unterziehen muss. Für den Händler wiederum bestehe die Schwierigkeit, dass er als Ersatzteile nur typgeprüfte Teile verwenden dürfe. So komme er in die Situation, zum Beispiel an einem Rad mit 250-Watt-Motor und 25 Stundenkilometer einen nicht typgeprüften Sattel montieren zu können, am gleichen Modell mit 300 Watt und 25 Stundenkilometer aber nur ein homologiertes und dadurch teureres Teil benutzen zu dürfen. Auch steht eine Helmpflicht durch die Klassifizierung bestimmter Elektroräder als Moped im Raum.
Nach ETRA-Angaben haben die Europaparlamentarier derzeit noch Sicherheitsbedenken, weil Fahrradlobbyisten argumentieren, aus weniger Einschränkungen für Elektroräder folge mehr Elektroradverkehr, der wiederum die unmotorisierten Radler gefährde. Die ETRA ist hingegen der Ansicht, dass ihre Vorschläge ermöglichen, dass der Elektroradmarkt sein volles Potenzial an verschiedensten Typen von Elektrorädern mit unterschiedlichen Leistungen entfalte, so dass mehr Menschen vom Auto aufs Elektrorad umsteigen. Und mehr Elektromobilität bedeute weniger Autos auf den Straßen und folglich mehr Sicherheit für alle Radler.
Der Unterstützerbrief ist im Internet abrufbar und kann unterschrieben per E-Mail an die ETRA zurückgeschickt werden:
www.etra-eu.com/newsitem.asp?page=1&type=3&cat=4&id=5300868
Verena Ziese