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WFSGI und „deutsche Vertriebsbesonderheit“: „Sport & Bike neben Zahnpasta-Verkäufen“

Auf der Hauptpressekonferenz zur Ispo Munich 2014 am 22. Januar sprach Frank A. Dassler (im Bild links neben Messe München International Chef Klaus Dittrich) in seiner Rolle als WFSGI Präsident unter anderem auch über selektive Distribution und im speziellen die aktuelle „Vertriebsbesonderheit“ in Deutschland. Der Verkauf von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon bereite der Sport- und Fahrradbranche immer mehr Kopfzerbrechen. Prinzipiell würden Premiumanbieter den Verkauf über diese branchenfremden Online-Plattformen verbieten. Das scheine allerdings vor allem in Deutschland in der virtuellen Welt nicht zu funktionieren. Was tun?…

Seit 2010 ist die Fahrradindustrie im Weltverband der Sportindustrie WFSGI vertreten. Zu den Mitgliedern der ersten Stunde gehören die Branchengrössen Advanced Sports International (ASI), Accell Group, Cervélo, Dorel-Fahrradtochter CSG, FSA, Scott, Shimano, Specialized, Sram und Trek Group. Seit einigen Jahren ist auch ein eigenes Bicycle Committee an Bord, das sichdem Slogan „Global solutions through international teamwork“ aller bestehenden WFSGI-Committees folgendunter anderem mit dem UCI-Regelwerk und internationalen Zollregulierungen auseinandersetzt sowie die Kooperation mit anderen Fahrradverbänden sucht.
Was dem Sportindustrieverband mit Blick auf den Vertrieb seiner Produkte besonders nervt erläuterte Dassler wie folgt: Man kämpfe immer noch mit nationalen Besonderheiten wie zum Beispiel in Deutschland.
Worum geht es im Detail? O-Ton Dassler: „Im Prinzip untersagen die Markenhersteller den großen Marktplatz- und Online-Plattformanbietern, wie beispielsweise Amazon oder Ebay, dass ihre Produkte dort in einem nicht markengerechten Umfeld angeboten und vertrieben werden. Was im realen Leben geht, scheint in der Online-Welt verboten. Hersteller haben schon heute unter bestimmten Vorgaben die Möglichkeit, sich ihre Handelspartner zu selektieren, um einen adäquaten Markenauftritt ihrer Produkte sicher zu stellen. Laufschuhe neben Hackfleischbraten und Zahnpasta entspricht nicht dem Markenumfeld, das wir uns für unsere Produkte vorstellen. In Deutschland scheinen nun für das Internet andere Einschätzungen zu gelten als beispielsweise auf europäischer Ebene. Die EU-Kommission hat mit der veröffentlichten EU-Richtlinie zur Gruppenfreistellungsverordnung keine Probleme gesehen und erlaubt es den Markenherstellern ausdrücklich, eine Reglementierung und vor allem Sicherstellung der Distributionswege vorzunehmen. Hier treffen nationaler Alleingang auf europäische Interpretation.“
Fakt ist: Das Bundeskartellamt untersucht derzeit die Vertriebsbedingungen einiger auch in Deutschland aktiver Sportartikelhersteller. Wohin das führt bleibt abzuwarten. Es betrifft aber auf jeden Fall auch die Fahrradhersteller.

Text/Foto: Jo Beckendorff

 

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