China hat im Streit mit der Europäischen Union über Strafzölle auf Schrauben und Bolzen einen Sieg errungen. Anfang Dezember missbilligte die Welthandelsorganisation (WTO) das diesbezügliche Vorgehen der EU. Die Maßnahmen würden in vielen Fällen gegen internationales Handelsrecht verstossen und müssten überprüft werden, befand ein WTO-Gremium.
Der „Schraubenkrieg“ – nachdem die EU ihren Strafzoll auf importierte Schrauben und Bolzen Made in China im Januar 2009 verhängte, konterte China im selben Jahr mit seinem Strafzoll auf diese Import-Produktgruppe Made in der EU – ist der erste Streit zwischen der asiatischen Produktionsmacht und der EU, der vor der WTO ausgetragen wurde.
Der Entscheid ist laut Reuters „ein Rückschlag für den Umgang der EU mit Importen aus Ländern, die nicht als Marktwirtschaften eingestuft werden. Dies betrifft neben China etwa Staaten wie Vietnam und Kuba. Die EU belegt ganze Branchen anstatt einzelne Firmen aus diesen Ländern mit Strafzöllen“.
Die EU-Strafzölle auf Schrauben und Bolzen gelten seit Januar 2009. Von der Erhöhung um bis zu 85 Prozent sind Hunderte chinesische Unternehmen betroffen, die etwa Teile für die Auto-Produktion herstellen. Die EU warf ihnen vor, ihre Produkte zu Dumping-Preisen zu vertreiben. Die Regierung in Peking forderte die EU nach dem WTO-Spruch jetzt auf, die Abgaben zurückzunehmen. Binnen 60 Tagen kann gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.
Warum wir darüber berichten? Weil der EU-Strafzoll von 30,6 Prozent auf Komplettfahrräder Made in China seit September 1993 in Kraft ist, 2005 auf 48,5 Prozent erhöht wurde und bisher so oft verlängert wurde wie kein anderer EU-Strafzoll. Was die aktuelle Verlängerung der am 15. Juli 2010 ausgelaufenen letzten Fünfjahres-Runde des EU-Strafzolls von 48,5 Prozent auf Fahrräder Made in China betrifft, ist der aufgrund des rechtzeitig eingereichten Überprüfungsantrags seitens des europäischen Fahrrad-Industrieverbandes EBMA weiter in Kraft. Und zwar laut EU bis zu 15 Monaten, in denen die Untersuchung seitens der verantwortlichen Kommission „nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU“ (Anmerkung des RadMarkts: Die Veröffentlichung erfolgte am 13. Juli 2010) abgeschlossen ist. In diesem Zeitraum macht sich die verantwortliche EU-Kommission an die Arbeit.
Heißt: Die EBMA-Vorwürfe werden wie bereits vom RadMarkt gemeldet „mit Stichproben in Europa, China und einem neutralen Drittland (wahrscheinlich Mexiko) untersucht. Nach dieser Untersuchung wird die EU bekannt geben, ob der bestehende EU-Strafzoll auf Fahrräder Made in China für fünf weitere Jahre zum Einsatz kommt oder nicht. Branchenkennern zufolge stehen die Chancen, dass dieser Strafzoll eine weitere Fünfjahres-Runde dreht, nicht schlecht.“
– Jo Beckendorff –