Das Straßenverkehrsgesetz ist die Grundlage des Straßenverkehrsrechts in Deutschland. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird auf Grundlage des StVG erlassen. Das im Kern aus den 1950er-Jahren stammende StVG war aus Sicht vieler Expert:innen vor allem als Gesetz zur Förderung und Privilegierung des Kfz-Verkehrs gedacht.
Auf dieser Grundlage wurde in den Regelungen des Straßenrechts die »Flüssigkeit und Leichtigkeit« des Kfz-Verkehrs immer wieder über andere wichtige Anliegen gestellt – laut ZIV sogar über die Verkehrssicherheit (v.a. § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO). Kommunen, die ihre Verkehrsflächen anders gestalten wollten, scheiterten immer wieder vor Gericht.
Mit der jetzt vorgenommenen Änderung wird vor allem die Verkehrssicherheit gestärkt. Um dies noch mehr zu unterstreichen, wäre aus Sicht des ZIV auch eine Verankerung der »Vision Zero« wünschenswert gewesen. Dafür werden aber jetzt die Regelungsmöglichkeiten der Kommunen zum Schutz von Umwelt/Klima und städtebaulichen Belangen erweitert. Diese Ziele sind neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs jetzt gleichrangig verordnet. Zusätzlich erhalten die Kommunen deutlich mehr Gestaltungsspielraum, weil ihnen künftig im Straßenrecht Antragsrechte für Umgestaltungen gegeben werden müssen. Bislang hatten die Kommunen solche Rechte nicht.
Dazu ZIV-Geschäftsführer Burkhard Stork: »Jahrzehntelang hatten die Kommunen immer wieder massive Probleme, wenn sie ihre Straßen und Plätze nicht nur für das Auto gestalten wollten. Das kann jetzt anders werden. Deswegen ist diese Gesetzesänderung in allererster Linie ein Erfolg für die Kommunen – und es war auch vor allem der Druck der Kommunalpolitiker:innen aller Parteien, der die Änderung erwirkt hat.«
Das ist aber noch nicht alles: auf der Grundlage des neuen Straßenverkehrsgesetzes wird derzeit auch eine Reform der untergeordneten, aber für die Praxis wichtigen StVO diskutiert.
Text: Jo Beckendorff/ZIV