ZIV: E-Bike-Tuning kein Kavaliersdelikt!
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Schon in der Vergangenheit war das Thema der Manipulation von E-Bikes (sprich Tuning) mehrfach Thema der Fahrradwirtschaft. Im Jahr 2017 gab es erstmals eine gemeinsame Erklärung der großen Verbände aus Industrie, Handel und Handwerk, in der sich die Branche strikt gegen jede Art der Manipulation an E-Bikes und E-Bike Antriebssystemen ausspricht. Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) fordert alle Marktteilnehmer erneut auf, »im Rahmen ihrer Möglichkeiten, auf Lieferanten, Händler und Endverbraucher einzuwirken, um Manipulationen an Antriebssystemen einzudämmen«.

Tuning ist kein Kavaliersdelikt – jegliche Manipulationen können schwerwiegende negative Folgen haben – »sowohl technischer als auch haftungsrechtlicher Natur«. Zudem gefährde die gesetzeswidrige Manipulation von Antriebssystemen »die Akzeptanz des E-Bikes bei Behörden, Gesetzgeber und Endverbraucher«.
Deshalb verweist der ZIV noch einmal nachdrücklich darauf, dass nur »bei Einhaltung der Grenzwerte, also einer Nenndauerleistung von 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern mit Unterstützung des Elektromotors, diese Fahrzeuge dem Fahrrad gleichgestellt sind. Jegliche Steigerung der Leistung und/oder der bauartbestimmten Geschwindigkeit hat zur Folge, dass das Fahrzeug zu einem Kraftfahrzeug wird und den Fahrradstatus verliert«. Siehe dazu auch nebenstehender Leitfaden.

Text: Jo Beckendorff/ZIV, Schaubild: ZIV/Zedler
 

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