Auf Ihrer Kabinettssitzung vom 1. August hat die Bundesregierung beschlossen, die monatliche Besteuerung von Dienstwagen von 1 Prozent des Listenpreises durch den Arbeitnehmer bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auf 0,5 % herabzusetzen. Die steuerliche Förderung von Diensträdern – speziell von E-Bikes – sei allerdings von dieser Regelung ausgenommen.
Aus Sicht des Zweirad-Industrie-Verbandes ZIV sollte diese Förderung explizit auch auf Elektrofahrräder ausgedehnt werden. Es sei nicht nachzuvollziehen, »dass E-Bikes als Vorreiter einer neuen klimafreundlichen Mobilität von der Neuregelung nicht profitieren«.
Der ZIV geht sogar noch weiter: Die Umweltbilanz von Fahrrädern- und E-Bikes sei weitaus besser als die von Elektroautos. Darum so der Verband: »Geht es der Bundesregierung also um Klimaschutz und Luftreinhaltung, so sendet sie mit der Neuregelung falsche Signale in Richtung der Arbeitgeber. Das Dienstrad ist eine kostengünstigere und klimafreundlichere Alternative zum Dienstwagen und hilft dabei, das Verkehrsaufkommen durch Pkw auf den Straßen zu entlasten.«
– Jo Beckendorff/ZIV