Es ist schon zehn Jahren her, dass der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) in Zusammenarbeit mit der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) eine Branchenlösung für die flächendeckende Rücknahme von E-Bike Antriebsbatterien entwickelt hat. Rückblickend kann man nur sagen: das frühzeitige Timing hätte nicht besser sein können!
Ist doch in den kommenden Jahren und mit dem weiterhin ungebrochenen E-Bike-Boom im Rücken mit einer zeitversetzten starken Rücknahmemenge aufgebrauchter E-Bike-Akkus zu rechnen. Dazu der ZIV: » Dank jahrzehntelanger Erfahrung, höchster Sicherheits- und Qualitätsstandards und hervorragender Prozesse hat sich die GRS dabei als verlässlicher Partner für die stetig steigende Zahl der angeschlossenen Hersteller, Importeure und Händler von E-Bikes erwiesen.«
Schließlich übernimmt die GRS für Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb alle Pflichten gemäß Batteriegesetz (BattG). Dazu zählen die flächendeckende Batterierücknahme und Verwertung sowie die Berichtspflichten gegenüber den Behörden.
Fahrradhändler, die zur kostenfreien Rücknahme verpflichtetet sind, erhalten von GRS eine Erstausstattung mit Sammelbehälter, Hinweisplakat und Informationsschreiben zur Abwicklung. Gefüllte Sammelbehälter werden von GRS abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Dieser über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehende Service ist für Fahrradhändler kostenlos – die Finanzierung erfolgt über die Hersteller.
Bei E-Bikes kommen in der Regel hochwertige Lithium-Ionen-Batterien zum Einsatz. Diese wiegen mehr als 500 Gramm. Damit gelten für sie besondere gefahrgutrechtliche Anforderungen: anders als herkömmliche Gerätebatterien dürfen sie nicht über die grünen Sammelboxen entsorgt, sondern müssen in speziellen Behältern gesammelt werden. Außerdem müssen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, um eine mögliche Brandgefahr zu verhindern. Mit der GRS-Branchenlösung werden alle von der Sammlung über den Transport bis zur Verwertung erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Hier noch einmal alle Informationen zum Thema Rücknahmemenge alter E-Bike-Akkus. Dazu auch einige anschaulich von ZIV und GRS ausgearbeitete Infoblätter und -Graphiken:
1. Pflichten nach Batteriegesetz
– Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 8 BattG verpflichtet, den Vertreibern eine zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit der gebrauchten Akkus anzubieten
– Vertreiber von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 9 BattG verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle zurückzunehmen. Hinzu kommen Hinweispflichten nach § 18 BattG, die unter anderen beinhalten, dass für den Verbraucher gut lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln anzubringen sind, die auf die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe hinweisen (siehe auch 1. Bild unten – Infoblatt »Recycling Li-Ion-Batterien«).
– Verbraucher sind nach § 11 BattG verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen (siehe auch 2. Bild unten – Verbraucher-Infoblatt »E-Bike-Akkus – was mich ich beachten«).
2. Weitere Informationen zur GRS Branchenlösung entnehmen Sie bitte der anschaulichen Infographik (3. Bild unten) sowie dem Infoplakat zum Thema »Lithium-Ionen-Akkus richtig sammeln und entsorgen« (Überschrift: »Sicher gegen Kurzschlüsse!« – 4. Bild unten).
Mehr Info über den ZIV (www.ziv-zweirad.de).
Text: Jo Beckendorff/ZIV, Infoblätter/-graphiken: ZIV/GRS