„Die Beschlüsse der Ampelkoalition sind in vielen Punkten ein Rückschritt für die Verkehrswende. Mit der Abschaffung verbindlicher Sektorziele im Klimaschutzgesetz, dem Autobahnausbau und der Förderung von E-Fules droht ein ‚Weiter so‘ einer autodominierten Verkehrspolitik zu Lasten von Klimaschutz und nachhaltigen Mobilitätsangeboten“, kritisiert Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des Branchenverbands Zukunft Fahrrad, die Ergebnisse des Koalitionsausschusses.
Das Fahrrad werde weder bei der Planungsbeschleunigung von Infrastrukturvorhaben noch bei steuerlichen Erleichterungen für klimaschonende Verkehrsmittel mitgedacht, kritisiert Zukunft Fahrrad und fordert Nachbesserungen: „Die Bundesregierung muss die Empfehlung der EU-Kommission umsetzen und für Fahrräder einen verringerten Mehrwertsteuersatz einführen. Statt den Bau von Autobahnen zu beschleunigen, braucht es eine jährliche Fahrradmilliarde für die angekündigte ‚Ausbauinitiative Radverkehrsinfrastruktur’“, so von Rauch.
Das vom Koalitionsausschuss angekündigte „Sonderprogramm Flottenelektrifizierung“ für gewerbliche, kommunale und Sharing-Flotten ziele nur auf den Antriebswechsel bei Kraftfahrzeugen und nicht auch auf den Umstieg auf deutlich energieeffizientere E-Bikes und E-Lastenräder. Eine vom Bundesverkehrsministerium selbst in Auftrag gegebene Studie zu Fahrrädern im Wirtschaftsverkehr habe bereits 2016 ein bundesweites Verlagerungspotenzial von rund 20 Prozent der Transportfahrten im Wirtschaftsverkehr ergeben. Die aktuelle Förderung für gewerbliche E-Lastenräder habe jedoch erhebliche Einschränkungen und müsse endlich attraktiver gestaltet werden.
Immerhin gebe es ein Bekenntnis zur Reform des Straßenverkehrsgesetz, in dem der flüssige Autoverkehr nicht mehr das dominierende Ziel sein soll, sondern Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und Städtebau als gleichberechtigte Ziele hinzukommen. Von Rauch: „Wir erwarten jetzt, dass das Bundesverkehrsministerium zeitnah einen Gesetzentwurf für das bereits im Koalitionsvertrag angekündigte, neue Straßenverkehrsgesetz vorlegt.“