Zur Gesetzeslage bei Fahrradbeleuchtungen

Die Gesetzeslage zu Beleuchtung am Fahrrad ist noch nicht abschließend geklärt. Nach der Änderung des Paragraphen 67 StVZO zum 1. August hieß es zunächst, dass für Rücklichter auch Batterien mit einer von 6 Volt abweichenden Spannung eingesetzt werden dürfen. Diese Erklärung wurde vom Ministerium wieder zurückgezogen.
Aus diesem Anlass hat Beleuchtungsspezialist Busch und Müller zur aktuellen Gesetzeslage ein Informationsblatt zusammengetragen,…

das im Internet auf der Seite von Busch und Müller und auch auf dieser Homepage zum Download zur Verfügung steht.

Hier dazu die entsprechenden Links:
http://www.radmarkt.de/sites/default/files/downloadbereich/files/fahrradbeleuchtung_infos_zu_ss_67_stvzostand_25.11.13.pdf
http://www.bumm.de/fileadmin/user_upload/sonstige_Downloads/Infos_zu____67_Stand_13-11-25.pdf

Die Änderungsverordnung zum § 67 StVZO (Bundesministerium für Verkehr , Bau und Stadtentwicklung):
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/stvzo-48-aenderungsverordnung.html?linkToOverview=js
 

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