Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen beläuft sich auf 2.830 (2022: 2.788 Getötete). Die Zahl der Verletzten liegt bei rund 364.900 Personen und damit ebenfalls etwas über dem Stand von 2022.
Rückgang bei den getöteten Radfahrerinnen und Radfahrern
Die Unfallbilanz ist noch vorläufig, und Details zu Unfällen nach Fahrzeugarten für das gesamte Jahr stehen noch aus. Veröffentlicht hat Destatis aber schon, dass im Zeitraum Januar bis November 2023 7,6 Prozent weniger Fahrradfaherinnen und -fahrer getötet wurden als im Vorjahreszeitraum, absolut waren das 35 Todesopfer weniger. Während es bei den Insassen von Güterkraftfahrzeugen mit minus 13,3 Prozent (minus 16 Getötete) für Januar bis November 2023 ebenfalls einen deutlichen Rückgang gab, kamen in dem Zeitraum aber deutlich mehr Fußgängerinnen und Fußgänger bei Verkehrsunfällen ums Leben: plus 12,3 Prozent (plus 40 Getötete) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahlen sind Veröffentlicht unter www.destatis.de.
»Der Anstieg der Unfallzahlen ist besorgniserregend und macht deutlich, dass die Politik in Bund und Ländern das Thema Verkehrssicherheit und Unfallverhütung wieder ganz oben auf die Agenda setzen muss«, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband. »Die Tatsache, dass jede Woche immer noch mehr als 50 Menschen im Straßenverkehr ums Leben kommen und mehr als 6.900 Menschen schwer verletzt werden, ist und bleibt inakzeptabel.« Die »Vision Zero« mit ihrem Leitbild keine Verkehrstoten und Schwerstverletzten dürfe kein reines Lippenbekenntnis sein. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit müsse an erster Stelle stehen.
Als Maßnahmen schlägt der TÜV-Verband vor:
- Schneller und umfassender Aus- und Umbau einer Infrastruktur mit sicheren Querungsmöglichkeiten, getrennten Radwegen und digitale Maßnahmen zur Früherkennung von Gefahrenstellen im Straßenverkehr
- Entschiedenes Vorgehen gegenüber Fahrerinnen und Fahrern, die bewusst Verkehrsverstöße begehen oder sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer setzen: verpflichtende Fahreignungsseminare für auffällig gewordene Fahrerinnen/Fahrer, MPU schon bei erstmaliger Auffälligkeit ab 1,1 Promille Alkohol, Gefahrengrenzwert für Cannabis und Drogen, Berücksichtigung »Neuer psychoaktiver Stoffe« (NpS) in Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Stärkung der polizeilichen Verkehrsüberwachung: Erhöhung der personellen Kapazitäten, bessere Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen über die Landesgrenzen hinaus
- höherer Stellenwert für die Mobilitätserziehung: altersgerechte Angebote in Kitas und Schulen wie spezielle Radfahrtrainings sowie die aktive Unterstützung ihrer Elternhäuser, sie auf die eigenständige Verkehrsteilnahme vorzubereiten