Accell-Gruppe gibt Kartellbehörde contra

Nachdem die holländische Kartellbehörde ihre interne Untersuchung bezüglich angeblicher Preisabsprachen von Bikeanbietern auf dem Niederlanden abgeschlossen und die verhängte Geldstrafe von jeweils 11,5 Millionen Euro quasi bestätigt hat (allerdings einen zehnprozentigen Nachlaß eingeräumte), will die Accell-Gruppe (u.a. Mutter von Hercules und Winora Group) jetzt vor ein ordentliches Gericht ziehen.

Die Vorgeschichte: Nachdem die heimische Kartellbehörde in Sachen Preisabsprachen bereits im Jahr 2000 erste Untersuchungen aufnahm, wurde der anschließende Schlußbericht Ende 2002 veröffentlicht. Resultat der Untersuchung: Ja, es habe Preisabsprachen unter den Fahrradanbietern im holländischen Markt gegeben. Aufgrund dieser Tatsache wurde im April 2004 eine Geldstrafe für jene Anbieter verhängt, die sich an diesen Preisabsprachen beteiligt haben sollen. Die Accell-Gruppe ging als einer der Betroffenen gegen diese Urteil an.

Die nachfolgende Untersuchung der Kartellbehörde führte jetzt zu dem Ergebnis, daß dieser Fall weniger eine Frage der Vereinbarung zwischen den beschuldigten Firmen gewesen sei: Das „harmonisierte Verhalten“ der beschuldigten Firmen ließe aber keine Frage offen, daß das Wettbewerbs-Gesetz klar verletzt worden wäre. Folge: Die bisher verhängte Geldstrafe von 11,5 Millionen Euro je beschuldigter Firma wurde um zehn Prozent reduziert.

Hollands Marktführer will das Urteil so nicht akzeptieren. O-Ton René Takens, Geschäftsführer der Accell-Group: „Das Urteil der Kartellbehörde kommt für uns sehr überraschend. Nachdem wir die Untersuchung jetzt eineinhalb Jahre verfolgen konnten, haben wir jetzt die Gelegenheit, den Fall vor ein ordentliches Gericht zu bringen. Die Vorwürfe der Kartellbehörde sind unbegründet und die verhängte Geldstrafe steht in keinerlei Verhältnis.“

Sein Vorwurf: Die nationale Kartellbehörde nutze diesen Fall als „Test“, um einmal auszuloten, wie weit sie bei so einer Sache über das Ziel hinausschießen könne: „Dabei gehen sie einfach zu weit. Die verhängte Geldstrafe ist zu hoch. Wir haben uns immer ehrenhaft und fair verhalten. Deshalb glauben wir auch, diesen Fall vor einem ordentlichen Gericht zu gewinnen.“ Jetzt ist das Amtsgericht in Rotterdam am Zug.

– Jo Beckendorff –

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