Laut Fahrradtest-Veteran und Velotech.de-Gründer Ernst Brust sind vor allem folgende Punkte zu beachten:
1. Papierbasierte Sicherheitsinformationen:
– Für die sichere Inbetriebnahme und Verwendung von Elektrofahrrädern müssen wesentliche Sicherheitsinformationen in Papierform bereitgestellt werden.
– Diese Anforderung ergibt sich aus der EU-Maschinenverordnung (VO 1230/2023) sowie dem aktualisierten Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
2. Digitale Betriebsanleitung:
– Eine Betriebsanleitung kann in digitaler Form bereitgestellt werden, jedoch unter der Bedingung, dass sicherheitsrelevante Informationen zusätzlich in Papierform zur Verfügung stehen.
– Die digitale Anleitung und die papierbasierte Sicherheitsinformation werden als zusammengehöriges Dokument betrachtet, das in zwei verschiedenen Medien bereitgestellt wird.
3. Empfohlener Inhalt der Sicherheitsinformationen:
– Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt der Sicherheitsinformationen, aber Empfehlungen sind im Dokument „Wesentliche Sicherheitsinformationen für Elektrofahrräder“ enthalten.
– Diese Empfehlungen wurden von verschiedenen Organisationen und Unternehmen der Fahrradindustrie erarbeitet und basieren auf den Anforderungen der DIN EN 15194:2017.
4. Rechtsverbindlichkeit und individuelle Anpassungen:
– Das Dokument stellt eine unverbindliche Empfehlung dar und dient als Vorlage für die Erstellung eigener Sicherheitsinformationen durch die Hersteller.
– Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers, basierend auf einer individuellen Gefährdungsbeurteilung, zusätzliche oder spezifische Angaben für das eigene Produkt zu machen.
O-Ton Ernst Brust: »Für den praktischen Einsatz sollten Hersteller diese Empfehlungen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass die Sicherheitsinformationen klar und verständlich für die Zielgruppe der nicht-professionellen Nutzenden formuliert sind.«
Text: Jo Beckendorff/Ernst Brust