Fehlende Angaben bei E-Mails: Abmahner wollen kassieren

Seit Beginn des Jahres müssen auch bei geschäftlichen E-Mails die Angaben zum Unternehmen, wie Name, Rechtsform, Vorstand, Handelsregisternummer und Registergericht angegeben werden. Wer auffällt, riskiert in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, in Österreich wären gegebenenfalls 3.600 Euro Strafe fällig.

Gewarnt wird allerdings vor selbsternannten Abmahnfirmen, die die Unsicherheit einiger Unternehmen ausnutzen. So wird mit einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gedroht, die nur abgewendet werden kann, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wird und die angefallenen Anwalt- und Bearbeitungskosten von in der Regel einigen hundert Euro übernommen werden. Darauf solle auf keinen Fall eingegangen werden, raten Experten, da eine Verurteilung unwahrscheinlich sei.

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