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Aufenthalt, Arbeit, Sozialleistungen – was gilt für Ukrainer?

Viele Fahrrad-Händler würden gerne den nach Deutschland geflüchteten Ukraniern irgendwie helfen, ihnen einen Arbeit geben – wissen aber nicht genau wie. Der RadMarkt hat einmal die wichtigsten Fragen zusammengetragen und Antworten gesucht.

Frage: Darf ich Ukranier beschäftigen?
Antwort: Der Krieg in der Ukraine bringt immer mehr Schutzsuchende auch nach Deutschland. Viele suchen hier aber nicht nur Schutz. Sie möchten hier arbeiten.

Frage:Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?
Antwort: Durch eine Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums benötigen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zunächst keinen Aufenthaltstitel. Die Verordnung gilt rückwirkend seit dem 24.2.2022 und zunächst bis 23. Mai 2022. So haben die Flüchtlinge Zeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Frage: wie sieht es mit dem Aufenthaltstitel aus?
Antwort: Die Flüchtlinge können bei den Ausländerbehörden zunächst eine »Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (§ 24 Aufenthaltsgesetz)« beantragen. Sie gilt zunächst für zwölf Monate und kann auf maximal 36 Monate verlängert werden. Da dieses Verfahren viel schneller abgewickelt wird als ein Asylverfahren, wird den ukrainischen Flüchtlingen empfohlen, zunächst keinen Asylantrag zu stellen. Sie können das später tun; dieses Recht geht nicht verloren.
Als Familienangehörige gelten der Ehepartner oder die Ehepartnerin sowie der Partner und die Partnerin, mit der man in einer dauerhaften Beziehung lebt. Außerdem gehören die minderjährigen, ledigen Kinder zu den Familienangehörigen, auch außereheliche oder adoptierte Kinder, weiterhin enge Verwandte, die vor dem 25.2.2022 im Familienverband lebten und auf die Familie angewiesen sind.

Frage: Wie sieht es mit einer Beschäftigung aus?
Antwort: Mit der zuvor beschriebenen Aufenthaltsgewährung können Ukrainer in Deutschland beschäftigt werden. Die Ausländerbehörde muss die Erwerbstätigkeit mit der Aufenthaltsgewährung genehmigen, auch wenn der Ukrainer noch kein konkretes Arbeitsangebot nachweisen kann.
Bei der Antragstellung erhält der Flüchtling eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, bis die Bescheinigung zur Aufenthaltsgewährung erteilt wird. Sie enthält bereits den Vermerk »Erwerbstätigkeit erlaubt«. Sie können nur Ukrainer beschäftigen mit Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltsgewährung.
Ansonsten gelten bei einer Einstellung die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis. Man kann auch bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob sie Kräfte vermitteln kann. Bewirbt sich ein Ukrainer ohne die erforderlichen Papiere bei Ihnen, sollten Sie ihn zunächst zur zuständigen Ausländerbehörde schicken, damit er dort den notwendigen Antrag stellt.

Frage: Welche Corona-Regeln gelten?
Antwort: Die Ukraine ist seit dem 27.2.2022 kein Corona-Hochrisikogebiet mehr. Es besteht zwar weiterhin eine allgemeine Testpflicht vor der Einreise, aber keine Quarantänepflicht mehr. Die allgemeinen Schutzbestimmungen gelten. Bei der Einreise nach Deutschland werden den Flüchtlingen kostenlose Tests angeboten.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommunalverwaltung, wer in diesen Fragen ihr Ansprechpartner ist. Allgemeine Bürgeranfragen zum Aufenthaltsgesetz beantwortet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter der Telefonnummer 0911-943-0 oder info.buerger@bamf.bund.de.

Text: Hartmut Fischer

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