• Home
  • Nachrichten
  • EU: Für Pedelec-Fahrer weiterhin keine Pflicht zur Haftpflicht

EU: Für Pedelec-Fahrer weiterhin keine Pflicht zur Haftpflicht
Conebi.

Eine Haftpflichtversicherungspflicht für Pedelecs auf Europa-Ebene ist seit dem 22. Januar unwahrscheinlicher geworden. Hier die Entstehungsgeschichte.

Am 14. Januar hatte sich die European Cyclists’ Federation (ECF) mit Blick auf eine drohende Versicherungspflicht für bis zu 25 Stundenkilometer schnelle Pedelecs mit einem letzten Aufruf zu Wort gemeldet. Am 22. Januar tagte der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz IMCO (= »Internal Market and Consumer Protection«) des Europäischen Parlaments – und hatte eine neue oder überarbeitete Haftpflichtversicherungsrichtlinie auf der Tagesordnung. Dabei ging es auch um eine mögliche Versicherungspflicht für Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometern. Diese sollen aber nach dem Beschluss des Ausschusses außen vor bleiben. EU-Parlament und Ministerrat müssen dem Vorschlag des Ausschusses zwar noch zustimmen, was aber als wahrscheinlich gilt.
Dass die Entscheidung des Ausschusses im Sinne der Fahrradbranche ausfiel, hatte auch mit funktionierender Lobbyarbeit zu tun. Um sicherzustellen, dass Pedelecs auch nach Überarbeitung der EU-Haftpflichtversicherungsrichtlinie von dieser ausgeschlossen sind, stellte das europäische Fahrrad-Lobbydach Branchenteilnehmern zwei Vorlagetexte zum Versenden zur Verfügung.
»Der ZIV begrüßt die Entscheidung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament gegen eine Haftpflichtversicherung für Pedelecs. Für die deutsche und europäische Fahrradwirtschaft ist dies ein enorm wichtiges Votum, dessen Zustandekommen insbesondere dem politischen Engagement der europäischen Verbände CONEBI und ECF zu verdanken ist. Der ZIV hat gemeinsam mit den europäischen Interessenvertretern diesen Prozess von Beginn an begleitet. Wir möchten uns bei allen Mitgliedern bedanken, die uns dabei unterstützt haben«, sagte ZIV- Geschäftsführer Siegfried Neuberger.
Auch der VSF begrüßte die Entscheidung. »Wir sind froh, dass eine Belastung des Pedelec-Marktes durch eine verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung nun wahrscheinlich vermieden werden kann, erklärte Geschäftsführer Albert Herresthal, der sich bei den VSF-Mitgliedern bedankte, die Europaabgeordnete massenhaft angeschrieben hatten.
Die SPD-Europaabgeordnete Kerstin Westphal äußerte sich gegenüber dem Geschäftsführer des VSF e.V., Albert Herresthal, und anderen, die sie angeschrieben hatten, wie folgt: »Einige Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel elektrische Fahrräder und Segways, sind kleiner und verursachen daher weniger Unfälle oder Sachschäden als andere. Es wäre unverhältnismäßig und nicht zukunftssicher, sie in den Geltungsbereich der Richtlinie 2009/103 / EG aufzunehmen, da dies zu einer kostspieligen und übermäßigen Abdeckung dieser Fahrzeuge führen würde. Eine solche Situation würde auch die Akzeptanz dieser Fahrräder untergraben und Innovationen im Bereich der Elektromobilität hindern. Es ist daher erforderlich, den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/103 / EG auf die Fahrzeuge zu beschränken, für die eine EU-Typgenehmigung gilt.
Es ist jedoch wichtig, den Mitgliedstaaten zu gestatten, auf nationaler Ebene das angemessene Schutzniveau für Personen festzulegen, die möglicherweise von anderen als den EU-Typgenehmigungsfahrzeugen verletzt werden. Daher halte ich es für erforderlich, dass die Mitgliedstaaten neue verbindliche Bestimmungen zum Schutz der Benutzer dieser anderen Fahrzeugtypen beibehalten oder einführen dürfen, um potenzielle Geschädigte vor einem Verkehrsunfall zu schützen beziehungsweise auch zu entschädigen.«

jb/mb, Foto: Conebi

Wir woanders
Trekking & Radkultur
Das Magazin für E-Bikes
Taktik & Training
Das Branchenmagazin
Club für leidenschaftliche Fahrradfahrer
Community aus sportlichen Radfahrern