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Croozer reagiert auf »unlautere Brüggli/Leggero-Aussagen«
Der geschäftsführende Croozer-Gesellschafter Andreas Gehlen.

Gleich nach einer im RadMarkt am 23. März veröffentlichten Meldung über eine anlaufende Aufklärungskampagne seitens des Schweizer Sozialbetriebs Verein Brüggli und seiner Kinder-Fahrradanhänger-Marke Leggero in Sachen TÜV-GS-Zertifizierung meldeten sich Mitbewerber zu Wort. Sie wollen einige dort von Brüggli-Leggero getroffene Aussagen so nicht stehen lassen. Der Kölner Fahrradanhänger-Spezialist Croozer GmbH nahm gegenüber nachfragenden Händler schriftlich Stellung zu den von Brüggli-Leggero getroffenen Aussagen zum Thema Fahrradanhänger und TÜV-GS-Zertifizierung. Und erwirkte mittels Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, dass die Schweizer einige der getroffenen Aussagen nicht mehr öffentlich-werblich wiederholen dürfen und gegenüber den von ihnen angesprochenen Fachhändlern richtig stellen müssen.

Bevor der geschäftsführende Croozer-Gesellschafter Andreas Gehlen auf einige der Brüggli-Aussagen im Detail eingeht, stellt er generell klar: »Alle Produkte, also auch Kinderfahrradanhänger, dürfen im Geltungsbereich der Europäischen Union nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die allgemeinen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) erfüllen.«
Dort heißt es: »Ein Produkt darf (…) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.« (Quelle: § 3 Absatz 2 ProdSG).
Laut Gehlen stellt Mitbewerber Brüggli seine freiwillige Leggero-TÜV-GS-Zertifizierung als ein sicherheitsrelevantes Alleinstellungsmerkmal dar, worin sich seine Produkte von denen anderer Anbieter insofern qualitativ unterscheiden, dass sie mehr Sicherheit böten als nicht zertifizierte.
Dazu der Croozer-Chef im vorliegenden Händerschreiben: »Der Verein Brüggli verweist in verschiedenen Veröffentlichungen darauf, dass er der einzige Hersteller sei, der eine TÜV-GS-Zertifizierung für seine Fahrradanhänger erzielt habe. Der Verein Brüggli behauptet in diesem Zusammenhang unter anderen, dass Kinder-Fahrradanhänger, die ein TÜV-GS-Zertifikat besitzen, eine verbesserte Sicherheit im Vergleich zu Kinder-Fahrradanhängern aufweisen, die nicht über ein solches Zertifikat verfügen.«
Diese und einige weitere Aussagen in der Aufklärungskampagnen-Mitteilung von Brüggli sieht das Croozer-Team als unlauter an. Somit stellen die Kölner gegenüber ihren Fachhandelspartnern klar:

Brüggli: Eine TÜV GS-Zertifizierung bescheinigt, dass das Produkt bezogen auf die Mindestanforderungen eine erhöhte Sicherheit aufweist.
Croozer-Statement: »Nicht richtig, denn: Das GS- Zertifikat bescheinigt nur, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind.«
Brüggli: Wettbewerber, namentlich die Marktführer, also Croozer, behaupten oder dulden den Eindruck, ihre Produkte seien GS-zertifiziert.
Croozer-Statement: »Nicht richtig, denn: Croozer hat niemals behauptet oder Aussagen geduldet, die Anhänger ‚Croozer Kid’ und ‚Kid Plus’ seien GS-zertifiziert. Croozer besitzt aber ein Zertifikat des TÜV-Rheinland, mit dem für alle ‚Kid’- und ‚Kid Plus’-Anhänger seit 2012 bescheinigt wird, dass sie schadstoffgeprüft sind. Im Rahmen dieser Zertifizierung wird auch eine Prüfung der allgemeinen Sicherheit gemäß ProdSG vorgenommen, welche jedoch keine GS-Prüfung ist.«
Brüggli: Leggero Produkte seien gemäß REACH-Verordnung geprüft und für schadstofffrei befunden.
Croozer-Statement: »Nicht richtig, denn: Die REACH-Verordnung stellt nur eine Verbotsliste von SHVC zur Verfügung, deren Einhaltung jeder Hersteller nachweisen muss. Der Nachweis der Einhaltung dieser Vorgaben bedeutet nicht ‚Schadstofffreiheit’.«
Brüggli: Leggero Produkte sind TÜV schadstoffgeprüft und die Produkte u.a. von Croozer sind dies nicht.
Croozer-Statement: »Nicht richtig, denn: Alle Materialien der Croozer ‚Kid’- und ‚Kid Plus’-Produkte werden vom TÜV Rheinland in mehrstufigen chemischen Tests auf Schadstoffe und Einhaltung der SVHC Verbotsliste untersucht.«

Zudem erklärt Gehlen: »Wir halten das Vorgehen des Vereins Brüggli, das Erfüllen von Mindestanforderungen als werbliche Differenzierungsmerkmale herauszustellen, für wettbewerbswidrig. Denn damit wird unseres Erachtens der unzutreffende Eindruck erweckt, die Wettbewerbsprodukte würden nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllen, was konsequenter Weise zur Folge hätte, dass diese nicht in den Verkehr gebracht werden dürften.«
Wie auch immer: Aus oben genannten Gründen hat Croozer den Verein Brüggli in mehreren Schreiben aufgefordert, das oben genannte Vorgehen unverzüglich zu beenden.
Mittlerweile liegt eine erste von Brüggli unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vor, in der die Schweizer erklären, auf einige unrichtige Aussagen zukünftig zu verzichten und diese auch gegenüber dem Handel richtigzustellen, weitere sind noch anhängig.
Letztendlicher O-Ton Andreas Gehlen an seine Fachhandelspartner: »Als geschäftsführender Gesellschafter der Croozer GmbH übernehme ich zudem persönlich die Verantwortung dafür, dass unsere Fahrradanhänger allen Anforderungen an ein sicheres Produkt entsprechen.«

Text/Foto: Jo Beckendorff

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