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ZIV-Appell an E-Biker: Vorsicht bei Akku-Reparaturangeboten
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Der Zweirad-Industrieverband e.V. (ZIV) mahnt zum Thema Akkusicherheit bei E-Bikes zur Vorsicht. Hintergrund: Die Lithium-Ionen-Akkus von E-Bikes hätten inzwischen eine Kapazität bis über 600 Wh – und sind somit Speichermedien mit einer sehr hohen Energiedichte. Da solche Kraftpakete sicher konstruiert, produziert und entsprechend geprüft sein müssen, gibt es diverse Anforderungen (zum Beispiel in der EN 50604-1 oder der UN-T 38.3), die solche Akkus durchlaufen haben müssen, bevor sie transportiert und in Verkehr gebracht werden dürfen.

Dazu der ZIV: »Der Prüfplan nach UN-T 38.3 beinhaltet verschiedene Sicherheitstests an einer vorgeschriebenen Anzahl von Akkus, bei denen die Prüflinge an ihre Belastungsgrenzen geführt werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Überlasttests, Schlagprüfungen, Kurzschlussprüfungen, Vibrationen, thermische Tests etc. Die Hersteller von Akkus führen solche Testreihen durch, bevor die Produkte in Verkehr gebracht werden. Eine hohe Zuverlässigkeit und volle Funktionalität kann nur für Akkus gewährleistet werden, die sich im Originalzustand befinden und nicht von Dritten manipuliert wurden.«
Beim Tausch der original verbauten Zellen gegen vermeintlich bauartgleicher Einzelzellen, bei der Manipulation von Akkus durch zum Beispiel die Erhöhung der Kapazitäten, Außerbetriebnahme des Batteriemanagement-Systems oder dem Umbau von Ladebuchsen wird vorsätzlich in die sicherheitsrelevanten Bauteile eingegriffen. Somit wären neue Prüfungen nach EN 50604-1 oder UN-T 38.3 erforderlich. Diese sind jedoch laut ZIV »im Einzelfall gar nicht möglich, da die erforderliche Anzahl von Prüflingen nach Prüfplan nicht zur Verfügung stehen. Nach den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen ist die erfolgreiche Absolvierung der Testreihe nach UN-T 38.3 eine Grundvoraussetzung für den gewerblichen Transport von E-Bike-Akkus mit allen Verkehrsträgern zu Lande, auf der Schiene, zu Wasser und in der Luft«.
Anders ausgedrückt: Wenn manipulierte Akkus bei einem gewerblich tätigen Unternehmen auffallen, dürfen diese Akkus nur noch im Einzelfall mit behördlicher Abstimmung und genehmigter Vorgehensweise transportiert werden. Aus diesen Gründen rät der ZIV dringend davon ab, »Reparaturangebote in Anspruch zu nehmen, die einen erfolgreichen UN-Test nicht nachweisen können, selbst Manipulationen an den Akkus vorzunehmen oder solche manipulierten Akkus zu verwenden. Sie gefährden sich und andere und verlieren die Garantiezusage der Hersteller«.
Sicherheit habe immer oberste Priorität. Deshalb rät der ZIV als nationale Interessenvertretung und Dienstleister der deutschen und internationalen Fahrradindustrie den Konsumenten: »Geben Sie auffällige/beschädigte Akkus an Ihren Händler zurück und sorgen Sie damit für deren Prüfung und gegebenenfalls sichere Entsorgung bzw. Zuführung zum Recycling.«

Text: Jo Beckendorff/ZIV

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