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Straßenverkehrsgesetz-Neufassung: ADFC fordert weitere Schritte
Bundestag und Bundesrat haben die lange umstrittene Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Im Kern ging es darum, die Ziele Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung neu im Gesetz zu verankern, um den Kommunen mehr Spielräume beispielsweise zur Einrichtung von Fahrradstraßen, Busspuren und Fußgängerüberwegen zu verschaffen. Auch die Anordnung von großflächigem Tempo 30 sollte erleichtert werden. Der Fahrradclub ADFC begrüßt die StVG-Novelle, mahnt aber weitere Schritte zugunsten der Verkehrssicherheit an.
Caroline LodemannFoto: ADFC/Deckbar

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann: »Es war höchste Zeit, dass das angestaubte Straßenverkehrsgesetz endlich in der komplexen Verkehrsrealität von heute ankommt und Möglichkeiten für eine klima- und menschenfreundliche Gestaltung der Straßen eröffnet. Mit der Reform werden Kommunen in der Lage sein, geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und mehr Tempo 30 einzurichten und so zügig die zahllosen Lücken im Radwegenetz zu schließen, ohne durch unsinnige Bürokratie ausgebremst zu werden. Jetzt geht es darum, die Straßenverkehrsordnung und die technischen Regelwerke ebenfalls auf Klimakurs zu bringen. Die Zeit drängt, denn schon 2030 soll Deutschland ein Fahrradland mit durchgängigen, attraktiven und sicheren Radwegenetzen sein.«

Bekenntnis zur Vision Zero fehlt

Der ADFC kritisiert, dass im neuen StVG ein klares Bekenntnis des Gesetzgebers zur Vision Zero fehle. Und das, obwohl das Ziel eines Verkehrs ohne Tote und Schwerstverletzte ausdrücklich das Leitbild des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes sei. »Damit fehlt ein eindeutiger Maßstab dafür, was mit dem Ziel Verkehrssicherheit im StVG überhaupt gemeint ist«, bemängetl der ADFC. Eine Reduzierung der Blechschäden sei nicht genug.
Lodemann: »Die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden – also der Kinder und Erwachsenen, die zu Fuß gehen oder mit dem Rad unterwegs sind – muss höchste Priorität im Verkehrsrecht haben.«

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die technischen Regelwerke für den Straßenbau müssten nun ebenfalls zügig modernisiert werden, fordert der ADFC. Wer Radwege einrichten will, soll dies nicht mehr zwingend begründen müssen. Auch sollen Radwege Priorität gegenüber Kfz-Parkplätzen haben. Und Tempo 30 soll innerorts Regelgeschwindigkeit werden, Tempo 50 die Ausnahme, so der ADFC. Die Regelwerke müssen an der Vision Zero ausgerichtet werden und Vorgaben zur Verkehrsverlagerung machen, so wie es im Regelwerk »E Klima 2022« bereits vorformuliert ist.

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