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Zweirad-Handwerk lehnt starre EU-Vorgaben zu Zahlungszielen ab
Die EU plant, in einer Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu verbieten. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag würde Zweiradbetriebe stark belasten. Der Bundesinnungsverband hat sich dagegen ausgesprochen und eine Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht.

Wenn Großkunden Händler zwingen, lange Zahlungsfristen zu akzeptieren, hat das zur Folge, dass sie ihr Geld erst verspätet bekommen. Hier will die EU ansetzen und eine Maximaldauer von 30 Tagen einführen. Allerdings wurde im Gesetzgebungsverfahren völlig außer Acht gelassen, dass lange Zahlungsfristen für den Handel vorteilhaft sein können, wie der Bundesinnungsverband herausstreicht. Nämlich dann, wenn kleine und mittlere Händler sie mit ihren Lieferanten vereinbaren. In diesem Fall haben sie für die Begleichung der Rechnung mehr Zeit – und sind weniger auf Kredite angewiesen.

„Wir verlangen, dass es weiterhin möglich sein muss, mit Lieferanten längere Zahlungsfristen als 30 Tage zu vereinbaren“ fasst Bundesinnungsmeister Franz-Josef Feldkämper die Position des Zweirad-Handwerks zusammen. Darüber hinaus lehnt die Branchenorganisation die im Verordnungsentwurf geplante Behörde ab, die die Einhaltung von Zahlungsfristen kontrollieren soll. „Wir brauchen keine neue Behörde und erst recht keine Überwachung unbescholtener Händler“, so Feldkämper weiter.

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